Verordnungsfähigkeit

Alle unsere Funktionspflaster sind in der Europäischen Union als Medizinprodukte der Klasse I zugelassen.

Es ergeben sich die folgenden Möglichkeiten der Verordnung.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Es besteht keine Erstattungspflicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten allerdings, sofern eine Verordnung auf einem grünen Rezept erfolgt.

Eine Liste der Krankenkassen, die die Kosten erstatten, finden Sie hier.

 

Private Krankenversicherungen

Auf Privatrezept besteht volle Verordnungsfähigkeit für alle unsere Produkte.